Sollten Sie Anspruch auf Leistungen nach den Gesetzen
- Asylbewerberleistungsgesetz,
- Bundeskindergeldgesetz (§ 6a – Kinderzuschlag),
- Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II): Grundsicherung für Arbeitsuchende,
- Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SGB VIII): Hilfe zur Erziehung mit Unterbringung außerhalb des Elternhauses (insbesondere für Heim- und Pflegekinder),
- Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII): Sozialhilfe,
- Wohngeldgesetz (WoGG), sofern durch das Wohngeld Hilfebedürftigkeit gemäß § 9 SGB II oder § 19 Abs. 1 und 2 SGB XII vermieden oder beseitigt wird (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 WoGG).
haben, können Sie einen Befreiungsantrag stellen. Der Nachweis hierfür erfolgt durch Vorlage des aktuellen Leistungsbescheids oder einer entsprechenden Bescheinigung des Leistungsträgers.
Wenn Sie einen Befreiungsantrag stellen möchten, geben Sie in das untere Feld bitte "BUT" ein
Die erforderlichen Unterlagen müssen bis spätestens 15.08.2025 im Sekretariat der Schule eingereicht werden.
Sollte zu dem unten genannten Zeitpunkt kein Nachweis vorliegen, sind Sie verpflichtet, die volle Gebühr zu bezahlen.