Wichtige Information für Ermäßigungsberechtigte
Wenn Sie berechtigt sind, von Bildung und Teilhabe (BUT) oder der Kiel Card zu profitieren, gilt folgendes: Bücher und andere Lernmaterialien sollen von der Schulbedarfspauschale bezahlt werden, die die Sorgeberechtigten erhalten (im August: 130 Euro, und im Februar 65 Euro pro Kind), also nicht über die Kiel-Card. Demzufolge müssen Sie hier den Betrag normal bezahlen. Es gibt keine gesonderte Abrechnung oder Preisgestaltung.
Dies gilt für folgende Berechtigungen:
- Kiel-Karte
- Grundsicherung für Arbeit Suchende (Zweites Buch, Sozialgesetzbuch)
- Schülerinnen und Schüler, denen Hilfe zur Erziehung mit Unterbringung außerhalb des Elternhauses gewährt wird, insbesondere Heim- und Pflegekinder (Achtes Buch, Sozialgesetzbuch)
- Sozialhilfe (Zwölftes Buch, Sozialgesetzbuch)
- Kinderzuschlag (§ 6a Bundeskindergeldgesetz)
- Wohngeld, wenn die Hilfebedürftigkeit im Sinne des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vermieden oder beseitigt wird
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Wichtiger Hinweis
Der Nachweis über Ihre Berechtigung muss zum Bestellzeitpunkt gültig sein. Reichen Sie diesen bitte, sofern er nicht schon vorliegt, fristgerecht im Sekretariat ein. Andernfalls wird der volle Gesamtbetrag fällig.
Frist
Sollte der Nachweis nicht fristgerecht vor dem Buchungsende am 02.12.2024 vorliegen, sind Sie verpflichtet, die volle Leihgebühr zu zahlen.
Obwohl Ihnen unten in der Bestellzusammenfassung der Gesamtpreis angezeigt wird, können Sie die Bestellung ohne Bezahlung abschließen.