Ermäßigungs- oder Befreiungsantrag für das Digitalpaket und die Schulbuchausleihe
Es gibt die Möglichkeit, einen Ermäßigungs- oder Befreiungsantrag zu stellen.
Die Befreiung gilt aber nur für einen Bereich, entweder sind die digitalen Lehrbücher kostenfrei, oder die Lehrbücher in der Ausleihe.
Ermäßigungsantrag
Sollten Sie 3 oder mehr schulpflichtige Kinder haben, zahlen Sie nur 80% der Leihgebühr für Schulbücher.
Sofern dem AGO aus den Vorjahren kein Nachweis vorliegt, ist dieser Nachweis (Kopie Geburtsurkunde oder Schulbescheinigung; ab 15 Jahre zwingend Schulbescheinigung) zeitgleich mit der Bestellung vorzulegen.
Der Nachweis kann in Papierform über das Sekretariat oder eingescannt per E-Mail an lernmittel@altesgymnasium.eu eingereicht werden.
Sollte die Vorlage des Nachweises nicht fristgerecht erfolgen, hat dies zur Folge, dass Sie die volle Leihgebühr bezahlen müssen. Wenn Sie einen Ermäßigungsantrag stellen möchten, geben Sie unten bitte den Code "3+" ein.
Befreiungsantrag
Von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe freigestellt sind Empfängerinnen und Empfänger folgender Leistungen:
- Grundsicherung für Arbeit Suchende (Zweites Buch, Sozialgesetzbuch)
- Schülerinnen und Schüler, denen Hilfe zur Erziehung mit Unterbringung außerhalb des Elternhauses gewährt wird, im Wesentlichen Heim- und Pflegekinder (Achtes Buch, Sozialgesetzbuch)
- Sozialhilfe (Zwölftes Buch, Sozialgesetzbuch)
- Kinderzuschlag (Bundeskindergeldgesetz § 6a)
- Wohngeld, nur in den Fällen, wenn durch Wohngeld die Hilfebedürftigkeit im Sinne des 2. Buches Sozialgesetzbuch, des § 19 Abs. 1 und 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vermieden oder beseitigt wird (siehe § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 WoGG)
- Asylbewerberleistungsgesetz
Der Nachweis muss für den Mai 2025 gültig sein. Wenn Sie einen Befreiungsantrag stellen möchten, geben Sie unten bitte den Code "SL" ein.
Wichtiger Hinweis
Sollte die Vorlage des Nachweises nicht fristgerecht vor dem Ende der Zahlungsfrist am 29.06.2025 erfolgen, hat dies zur Folge, dass Sie die volle Leihgebühr nachträglich bezahlen müssen. Die Schule bekommt nur für die Meldungen, welche bis Ende Juni 2025 vorliegen, eine entsprechende Ausgleichszahlung.